Versammlungen

Unsere Delegiertenversammlungen

Die Delegiertenversammlungen dienen auch dazu, unseren Verein nachhaltig erfolgreich lebendig zu erhalten. 


Die Delegiertenversammlung ist zuständig für die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten:


a) Änderungen der Satzung,

b) die Auflösung des Vereins,

c) die Aufnahme neuer Vereinsmitglieder, sowie den Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein,

d) die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands,

e) die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstands,

f) die Festsetzung einer Aufnahmegebühr und der Mitgliedsbeiträge.


Die Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel aller Vereinsmitglieder vertreten ist.

Die Delegiertenversammlung beschließt in offener Abstimmung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder.


Über den Ablauf der Delegiertenversammlung und die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll zu fertigen.


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